Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern geäußert. Grundsätzlich erfolgt die steuerliche Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen über bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es seit dem Besteuerungszeitraum 2021 ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen.
Die Finanzverwaltung hat nun ein Vordruckmuster, das ab dem Besteuerungszeitraum 2023 gilt, neu bekanntgegeben, und zwar:
- FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
- Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, FsEAusUN Ausfüllhilfe
Das BMF hat in seinem aktuellen Schreiben die neuen Regelungen in Bezug auf den Nullsteuersatz von bestimmten Photovoltaikanlagen aufgenommen sowie erforderlich gewordene Anpassungen berücksichtigt.
Hinweis: Die Vordrucke werden darüber hinaus sowohl in englischer als auch in französischer Sprache bereitgestellt.