Kanzlei für Gesellschaftsrecht

Rechtsberatung

Im Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht sowie auch im Genossenschaftsrecht begleiten unsere Rechtsanwälte und unsere Notare Unternehmen und Unternehmer, Vereine, Verbände und Genossenschaften sowie deren Organe von der ersten Idee zur Gründung, über Expansionen und Umstrukturierungen bis hin zu einer etwaigen Liquidation.

Gesellschaftsrecht: Über Gründung, Expansion und Umstrukturierung bis zur Liquidation.

Wir unterstützen bei der Errichtung von Start-Up-Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Joint-Ventures, gleich ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, Vereinen, Verbänden und Genossenschaften und beraten zu Fragen der Rechtsformwahl, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen oder auch eines Joint-Venture-Agreements. Im Fokus stehen hierbei häufig Fragen der Vermeidung persönlicher Haftung, Wettbewerbsverbote und Minderheitenschutz oder eine zukunftsfähige Gestaltung etwaiger Rechtsnachfolgeregelungen.

Wir begleiten und beraten Sie bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Mergers & Aquisitions, wie Umwandlungen, Rechtsformwechseln, Verschmelzungen oder Unternehmenstransaktionen – sowohl als Anteilskauf (Share Deal) oder durch Kauf einzelner Vermögensgegenstände (Asset Deal). Des Weiteren beraten wir mittelständische Unternehmen und Konzerne bei vielfältigen laufenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie Vereine und Verbände bei Fragen zu Satzungsänderungen, Organhaftung oder auch Mitgliederausschlussverfahren.