Markus Conrad berät schwerpunktmäßig Unternehmen, Unternehmer und Existenzgründer im Bereich des Gesellschaftsrechts und bei allen wirtschaftsrechtlichen Fallgestaltungen, wie bei der Vertragsgestaltung, bei der Anmeldung oder Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte oder zu Fragen des E-Commerce. Er unterstützt Vereine und Verbände sowie deren Organe bei vereinsrechtlichen oder verbandsrechtlichen Fragestellungen. Zu seinen Mandanten gehören auch Banken, Kreditnehmer und Kapitalanleger, die er im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes vertritt.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen sowie bei der vorsorgenden Gestaltung von Nachfolgeregelungen einschließlich der Begleitung von Adoptionsverfahren.
Als Notar übernimmt er Urkundsgeschäfte im Gesellschaftsrecht sowie im Immobilienrecht, im Erb- und im Familienrecht.