Unternehmenstransaktionen

Unternehmensberatung

Unternehmen wechseln den Besitzer: durch Kauf, Anteilsübernahme oder Fusion werden auch kleinere und mittlere mittelständische Unternehmen von gewinnorientierten oder strategischen Finanzinvestoren übernommen.

Experten von HPW beraten bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen in allen Größenordnungen.

HPW begleitet Sie bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Wir unterstützen Unternehmen bei der strategischen Planung der Akquisition, entwickeln Anforderungsprofile für Zielunternehmen und beraten rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich bei der Erwerbs- und Finanzierungstruktur. Unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bringen ihre profunden Erfahrungen in der steuerlichen Gestaltung und der Unternehmensbewertung ein. Wir bereiten Verhandlungen vor, prüfen das Zielunternehmen (Due Diligence), entwerfen den Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement) und beraten bei der Abwicklung der Transaktion.

Der Transaktionsprozess gestaltet sich in vier Phasen:

  • Vorbereitungsphase
  • Bewertungsphase
  • Verhandlungsphase
  • Integrationsphase

Die Vorbereitungsphase beginnt mit der Entscheidung, ein Unternehmen zu erwerben bzw. zu veräußern. Ist diese Entscheidung gefallen, gilt es, einen oder mehrere potentielle Käufer bzw. Transaktionsobjekte zu finden. Hierbei können z.B. professionelle M&A-Berater, mit denen wir in ständigem Austausch stehen, behilflich sein. Sobald ein Käufer bzw. Transaktionsobjekt gefunden ist, werden mit den potentiellen Vertragspartnern erste schriftliche Vereinbarungen (z.B. Absichtserklärungen (Letter of Intent) oder Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreement) geschlossen. In dieser Phase unterstützen unsere transaktionserfahrenen Rechtsanwälte.

Die Bewertungsphase beginnt in der Regel mit einer so genannten Due Diligence, einer intensiven, kritischen und ganzheitlichen Analyse und Bewertung eines Zielunternehmens im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion mit dem Ziel, kritische Erfolgsfaktoren, die zu einer Wertsteigerung der Transaktion führen können, zu ermitteln. Gleichzeitig dient die Due Diligence dazu, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Risiken eines Zielunternehmens zu erkennen und aufzuzeigen. Eine Due Diligence kann folgende Bereiche umfassen:

  • Financial Due Diligence,
  • Legal Due Diligence,
  • Tax Due Diligence,
  • Commercial Due Diligence,
  • Environmental Due Diligence.

Prüfungen zur Due Diligence gehören zu unseren speziellen Kompetenzen. Im Anschluss an die Due-Diligence-Prüfung erfolgt die Unternehmenswertermittlung.

In der Verhandlungsphase gilt es, die (Wert-)Vorstellungen der Parteien zusammenzubringen und einen Kaufpreis zu vereinbaren. Anschließend werden die genauen Modalitäten der Transaktion in einem Kaufvertrag fixiert. Neben dem Kaufpreis werden im Kaufvertrag u.a. der Übergabezeitpunkt, die Kaufpreismodalitäten (Earn-Out-Klauseln) sowie die Gewährleistungs- und Garantiezusagen vereinbart. Auch in dieser Phase kann HPW auf eine umfangreiche Expertise zurückgreifen. Gleiches gilt für die steuerliche Betreuung der Parteien.

In der Integrationsphase ist sicher zu stellen, dass die geplanten Potenziale und Synergien realisiert  werden.
Die Betreuung von Unternehmenstransaktionen stellt eine der Kernkompetenzen von HPW dar. Durch unseren interdisziplinären Ansatz können wir sämtliche Leistungen der Bewertungsphase „aus einer Hand“ durchführen.