Bei Immobiliengeschäften begleiten wir unsere Mandanten vertrauensvoll bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsabwicklung sowohl auf Käufer- und Verkäuferseite.
Kanzlei für Immobiliengeschäfte
Rechtsberatung
Ferner beraten wir bei der Belastung von Grundstücken zum Beispiel mit Grundschulden zwecks Kaufpreisfinanzierung sowie bei der Schaffung von Wohnungseigentum, bei der Bestellung von Erbbaurechten sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Pachtverträgen.
Dabei vertrauen unsere Mandanten nicht nur auf über Jahre hinweg erworbene Kenntnisse aufgrund unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit, sondern auch auf vertieftes Spezialwissen unserer Notare sowie unserer Notarfachwirte.