In baurechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie neben der „klassischen Anwaltstätigkeit“ auch bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren. Im Rahmen unserer Anwaltstätigkeit beraten und begleiten wir Sie als Partei während des gesamten Schlichtungsprozesses. Neben unserer anwaltlichen Tätigkeit ist unsere Rechtsanwältin Lena Simon aber auch als ausgebildete Schlichtungsperson tätig und leitet für Sie als neutrale Anlaufstelle das Schlichtungsverfahren.
Kanzlei für Schlichtung bei Baustreitigkeiten
Rechtsberatung
Ziel der Schlichtung ist es, Streitigkeiten zwischen Konfliktparteien schnell, einvernehmlich und dauerhaft beizulegen.
Das Verfahren der Schlichtung ist (noch) relativ neu und wenig bekannt. Es bietet jedoch große Vorteile:
Im Schlichtungsverfahren begleitet und unterstützt eine neutrale, fach- und rechtskundige Schlichtungsperson die Parteien dabei, einen Kompromiss zu finden und ihren Streit zur Zufriedenheit aller Beteiligten einvernehmlich beizulegen. Sollten die Parteien selbst unter Anleitung der Schlichtungsperson keine Einigung finden können, unterbreitet diese einen fundierten Kompromissvorschlag unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage. Hierbei steht es den Parteien selbstverständlich frei, ob diese den Vorschlag annehmen oder nicht. Das Schlichtungsverfahren kann von einer Partei jederzeit (ohne Begründung) beendet werden. Der Gang zu den ordentlichen Gerichten steht den Parteien dann selbstverständlich nach wie vor zur Verfügung. Mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens gewinnen die Parteien eine wertvolle Chance, den Streit zu beenden; sie verlieren jedoch nicht ihr Recht, die Angelegenheit notfalls vor Gericht auszufechten, wenn die Schlichtung einmal erfolglos verlaufen sollte. In den meisten Fällen endet eine Schlichtung jedoch bereits im ersten Termin mit einer Einigung zur Zufriedenheit aller Parteien. Dies spart den Parteien im Vergleich zum „klassischen“ Gerichtsprozess viel Geld und Zeit.
Schlichtungsverfahren dauern i.d.R. höchstens einige Wochen – baurechtliche Gerichtsprozesse fast immer bereits in der I. Instanz mehrere Jahre. Zudem bietet ein Schlichtungsverfahren Raum für alternative, teils unkonventionelle, kreative und praxisnahe Lösungen, die in dieser Form in einem Gerichtsprozess keinen Platz hätten und für die das Schlichtungsverfahren die Rahmenbedingungen schafft.
Besonders im Baurecht ist es oft im Interesse beider Parteien, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, um langwierige, risikobehaftete und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden. Gerade wenn es sich um Streitigkeiten während eines noch laufenden Bauvorhabens handelt und/oder die Parteien zukünftig noch in diesem und/oder weiteren Bauprojekten zusammenarbeiten möchten, ist eine gütliche Einigung die beste Lösung. So können Konflikte im Keim erstickt und Geschäftsbeziehungen dauerhaft gestärkt werden. Das Bauvorhaben kann dann i.d.R. zeitnah und ordnungsgemäß fertiggestellt werden.
Die Parteien können die Schlichtung bereits bei Abschluss eines Vertrages als Streitbeilegungsmethode vereinbaren, indem sie eine sog. Schlichtungsvereinbarung in den Vertragstext aufnehmen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Im Unterschied zur Mediation hat die Schlichtungsperson im Rahmen der Schlichtung die Befugnis, den Parteien aufgrund ihrer Fachkunde aktiv Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Im Unterschied zum (Schieds-)Richter hat sie jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Das Schlichtungsverfahren zeichnet sich also durch die Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Kompromissbereitschaft der teilnehmenden Parteien aus.