Friederike Winters ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Sie berät und vertritt Unternehmen verschiedener Branchen sowie Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei stellt die Vertrags- und Betriebsvereinbarungsgestaltung sowie die Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen ebenso wie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen einen Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Winters dar. Aufgrund der langjährigen Beratung von Unternehmen der Gesundheitsbranche, vor allem Krankenhäusern, ist Frau Winters auch mit den dortigen Besonderheiten vertraut und weist in diesem Bereich eine außerordentliche Expertise auf.
Daneben unterstützt sie Unternehmen und Selbständige an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht bei Fragen zur sog. Scheinselbständigkeit.