(Investment-)Fonds Buchhaltung

Steuern

Die Rechnungslegung von (Investment-)Fonds stellt sich für die Asset Klassen der Immobilien und der (Unternehmens-)Beteiligungen durchaus als komplex dar, da sie sowohl Erst-, Re- und Des-Investitionen in die Substanz oder die Objekte sowie zahlreiche, z.T. sehr spezielle gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und Aufsicht umfasst. Zudem sind spezifische Erlösabgrenzungen, Betriebskosten und Verwaltungsgebühren in sehr unterschiedlichem Umfang zu berücksichtigen. Die Rechnungslegung für (Investment-)Fonds berücksichtigt die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des HGB und des KAGB/KARBV sowie der Steuergesetze und wird zudem dazu verwendet, um den Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) eines Investmentfonds zu bestimmen. Der NAV gibt dabei an, wie viel ein Anteil eines Investmentfonds zu einem bestimmten Zeitpunkt wert ist.

RA Markus Conrad und Dipl.-Betriebsw. Karlheinz Meschede von HPW verfügen über langjährige Erfahrung bei der (Investment-)Fondsbuchhaltung für Immobilien und (Unternehmens-)Beteiligungen.

Best Practise und spezielle Expertise auf dem Gebiet der (Investment-) Fondsbuchhaltung 

HPW besitzt umfangreiche Expertise als Dienstleister für (Kapitalverwaltungs-)Gesellschaften (KVG), die ihre Fonds in der Rechtsform der (Investment-)Kommanditgesellschaft führen, die die Buchführung der Fonds im Immobiliensektor sowie bei Anlagen im Private Equity Bereich auslagern. Unser besonderes Leistungsportfolio umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Wir erstellen die monatliche Finanzbuchhaltung nach Handels- und Steuerrecht, die Jahresabschlüsse nach HGB, KAGB und Steuerrecht sowie die handels- und steuerrechtlichen Kapitalkontenentwicklungen der Investoren und Gesellschafter
  • wir stellen der KVG monatliche Auswertungen für das Management Reporting und die Anlegerinformationen bereit, wir ermitteln den NAV für die (Investment-)Gesellschaften und verteilen diesen nach den gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf die Investoren,
  • wir übernehmen die Zahlungsabwicklung für die in der (Investment-)Gesellschaft anfallenden Zahlungsvorgänge in Abstimmung mit der Verwahrstelle und
  • wir nehmen auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen als Treuhänder die Interessen der Anleger-Kommanditisten im Rahmen der Anlegerverwaltung wahr.

Die Experten von HPW verfügen über langjährige, spezielle Erfahrung bei der Fonds-Buchhaltung und betreuen aktuell für KVGs bzw. Initiatoren Anlagegesellschaften und Investmentfonds mit insgesamt mehr als 400 Mio. € verwaltetem Vermögen (Asset Under Management, AUM).

Dabei setzen wir – in Zusammenarbeit mit der Dr. Wassermann Digital Solutions + Consulting GmbH – leistungsfähige IT-Tools und -Lösungen ein, die DATEV-Standard-Anwendungen im Rechnungswesen, individualisierte Auswertungen für die KAGB-Rechnungslegung, spezielle Plattformen für den Informations- und Datenaustausch und eine prozessorientierte Bearbeitung mit digitalem Workflow umfassen. Für die Anlegerverwaltung greifen wir auf eine professionelle IT-Lösung für AIF zurück. Für die Tätigkeit der Fondsbuchhaltung unterziehen wir uns einem regelmäßigen in- und externen Audit.

In all unseren Aufgaben gehen wir vorausberatend, lösungsorientiert und zuverlässig vor, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Die beschriebenen Dienstleistungen bieten wir über die Dr. Wassermann Fonds-Treuhand GmbH an.