Dr. Thomas Hermes gehört der Kanzlei Holthoff-Pförtner seit 1986 an. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind im Allgemeinen das Zivil- und Strafrecht, im Speziellen die Beratung von Politikern und Parteien – z. B. bezüglich des Medien-, Parteien-, Untersuchungsausschuss- und Stasiunterlagenrechts – und die Beratung von Unternehmen u. a. in gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie von Privatpersonen im Erb- und Familienrecht einschließlich des Adoptionsrechts. Als Notar berät er vor allem in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht sowie Immobilienrecht.
Unter anderem als Vorsitzender des Aufsichtsrates der InVision AG und der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG ist er mit der unternehmerischen Praxis und wirtschaftlichen Zusammenhängen eng vertraut.