Kanzlei für Erbrecht

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer Nachlassregelungen als auch in allen Fragen, die sich nach Eintritt eines Erbfalles stellen.

Die Rechtsanwälte und Notare von Holthoff-Pförtner Wassermann beraten Sie in allen Fragen zu Nachlass und Erbrecht.

Für eine bestmögliche erbrechtliche Vorsorge konzipieren wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre private Vermögensvorsorge oder zur Unternehmensnachfolge. Wir berücksichtigen mögliche steuerliche Folgen und erarbeiten für Sie – ggf. in enger Abstimmung mit ihrem Steuerberater oder unseren steuerrechtlichen Experten – maßgeschneiderte Testamente, Erbverträge und begleitende Regelungen in Gesellschaftsverträgen und/oder Eheverträgen. Außerdem zeigen wir Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge, wie Schenkungs- oder Übergabeverträge auf und liefern Ihnen bei den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorschläge.

In bestimmen Konstellationen kann auch eine Adoption dazu dienen, enge persönliche Beziehungen zu einer verwandtschaftlichen Bindung zu verfestigen und erbrechtliche und erbschaftssteuerliche Vorteile mit sich bringen. Gestaltbar sind beispielsweise Volljährigenadoptionen, bei denen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern des Angenommenen unangetastet erhalten bleiben. Auch hierzu beraten wir Sie gerne anhand unserer Expertise und Erfahrungen.

Ist bereits ein Erbfall eingetreten unterstützen wir Sie vollumfänglich bei dessen Abwicklung, angefangen bei der etwaig erforderlichen Beantragung eines Erbscheins oder bei der Frage, ob eine Erbausschlagung zweckmäßig ist, bis zur vollständigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

In streitigen Fällen vertreten wir Sie beispielsweise bei der Geltendmachung ihres Erbrechts im Erbscheinverfahren, bei einer etwaig gebotenen Testamentsanfechtung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Die Vertretung der Interessen von Miterben bei der Auseinandersetzung von Immobilienvermögen, sofern erforderlich auch im Wege von Teilungsversteigerungsverfahren, bildet hierbei einen Schwerpunkt unserer Arbeit.