Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Ministerium gibt Datensatz und Schnittstelle bekannt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2023 den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bekanntgegeben.

Plattformbetreiber müssen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen abgeben. Mit aktuellem Schreiben gibt das BMF den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 PStTG bekannt.

Es erläutert die Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder. DIP (Digitaler Posteingang) ist die neue Massendatenschnittstelle für die Plattform OZG BZSt (PoSt). Sie ersetzt mittelfristig die bisherige Massendatenschnittstelle ELMA. Die Anlage zum BMF-Schreiben enthält die Datensatzbeschreibung für den Aufbau der zu meldenden Daten.

Das Datenschema ist für Daten zu verwenden, die nach dem Meldestandard für den erstmaligen Meldezeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 erhoben wurden und im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt grundsätzlich bis zum 31.01.2024 zu übermitteln sind.

Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen stehen auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit. Dort findet man im Kommunikationshandbuch „Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber DAC7/DPI“ auch nähere Informationen zur Datenübermittlung.

Hinweis: Plattformbetreiber wie Ebay, Vinted, Amazon, Airbnb, Handwerkerplattformen etc. müssen ab 30 Verkäufen pro Jahr oder 2.000 EUR Vergütung verpflichtend dem Fiskus alle Verkäufe und Dienstleistungen digital melden. Betroffene Plattformbetreiber sollten genau prüfen, ob sie einer Meldepflicht unterliegen und welche Informationen genau zu melden sind.