Dr. Martin Kretschmann verfügt über eine jahrzehntelange Schwerpunktspezialisierung auf den Gebieten des Bau-, insbesondere auch betreffend Ingenieur-, Tief- und Straßenbau, Architekten- und Ingenieurrechts: Vertragsberatung, baubegleitende Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträgen, einschließlich Prozessvertretung, Parteivertretung in Schiedsgerichtsverfahren, Gutachter- und Vortragstätigkeit
Lebenslauf
- 1954 geboren in Essen
- 1977-1982 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum, Bonn und Hannover
- 1982 – 1985 Referendarausbildung am Landgericht Essen
- 2005 Verleihung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover
- 1985-2020 Rechtsanwalt in der Kanzlei Heinemann & Partner in Essen
- seit 2021 Rechtsanwalt in der Kanzlei Holthoff-Pförtner
Tätigkeitsbereiche
- Bau- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vertragsberatung
- baubegleitende Beratung
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in o.g. Bereichen
- Prozessvertretung
- Parteivertretung in Schiedsgerichtsverfahren
Publikationen
- Der Vergütungsanspruch des Unternehmers für im Vertrag nicht vorgesehene Werkleistungen und dessen Ankündigung gegenüber dem Besteller, Baurechtliche Schriften, Band 60, 2005
- Hindern Schuldrechtsreform und nachträgliche Änderungen der VOB/B deren Privilegierung?,
- Kapellmann/Vygen (Hrsg.), Jahrbuch Baurecht 2005, 109
- Zum Vorschlag des MBJ zur Änderung der BGB-Regelungen über die Privilegierung der VOB/B, Baurecht (BauR) 2005, 615
- Der Rechtscharakter der Ankündigungspflicht nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2 VOB/B, Baurecht und Baupraxis (BrBp) 2005, 178
Mitgliedschaften/Ehrenämter
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im Essener Anwalt- und Notarverein