Urteile des BAG zur Frage der Urlaubs­berechnung bei Kurzarbeit

Das BAG hat mit zwei Entscheidungen vom 30.11.2021 (Az. 9 AZR 225/21 sowie Az. 9 AZR 234/2021) entschieden, das kurzarbeits­bedingter Ausfall ganzer Arbeits­tage eine Neu­berechnung des Urlaubs­anspruchs rechtfertigt und somit die Position von Arbeit­gebern gestärkt.

Sowohl bei einzel­vertraglich vereinbarter Kurz­arbeit als auch bei Kurz­arbeit, die aufgrund einer Betriebs­vereinbarung eingeführt wurde, sind ausgefallene Arbeits­tage weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeits­pflicht gleich­zustellen.

In der Konsequenz sind somit aufgrund vereinbarter Kurz­arbeit ausgefallene Arbeits­tage bei der Urlaubs­berechnung für das jeweilige Kalender­jahr unberück­sichtigt zu lassen.

Bislang liegt lediglich eine Presse­mitteilung des Bundes­arbeits­gerichtes vor, die über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/urlaubsberechnung-bei-kurzarbeit