Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf: Um „große Fische“ im Bereich von Steuerkriminalität und Cybercrime zu fangen und bei der Geldwäschebekämpfung mitzuwirken, ruft NRW ein neues Landesfinanzkriminalamt (LFK) ins Leben. Die neue Institution tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Man verspricht sich von diesem Schritt eine Bündelung von Know-how und Ressourcen sowie ein effektiveres Durchgreifen bei Ermittlungen. Gleichzeitig sollen die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet werden. Damit ähnelt die neue Struktur der bereits existierenden Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.
Teil des neuen Landesfinanzkriminalamts sollen Ermittler aus der Steuerverwaltung werden, die bisher in der ressortübergreifenden Taskforce zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und Terrorismus tätig sind. Ebenso integriert werden die Sondereinheiten der Steueraufsicht (ARES) und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS). In die neue Zuständigkeit des LFK fallen künftig auch die zentrale Bearbeitung von Cum-ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“, bei dem Finanzströme durch anonyme Bargeldtransaktionen verborgen werden.
Hinweis: Mit der Gründung des LFK reagiert die Steuerverwaltung NRW auf die immer komplexer werdenden Formen der Steuerhinterziehung wie beispielsweise Umsatzsteuerkarusselle oder Cum-ex-Fälle. Das neue Amt soll konsequent dem Ermittlungsgrundsatz „Follow the Money“ folgen.