Die derzeitige Zinslage begünstigt tendenziell die Werte von Unternehmen, Aktien und Immobilien.
In Bezug auf Unternehmenswerte, die auch für Erbschaften und familienrechtliche Bewertungen benötigt werden, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer den Basiszins zum 01.02.2022 nach wie vor mit 0,10 % angegeben. Die derzeitigen Abzinsungssätze, die sich aus Kombination des risikolosen Basiszinses und einer spezifischen Risikoprämie ergeben, dürften demnach je nach Branche bei etwa zwischen 6,0 und 8,0 % liegen. Daraus ergeben sich im Durchschnitt der letzten fünf Jahre nach wie vor vergleichsweise hohe Werte.
Wenn die Zinswende tatsächlich kommt, sind oftmals auch die Unternehmenswerte betroffen. Insbesondere erbrechtliche und familienrechtliche Bewertungen können dann tendenziell niedriger ausfallen. Die Planung der Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen sollte (auch) diesen Aspekt berücksichtigen.
Die steuerliche Bewertung wird hiervon nicht beeinflusst, da das Steuerrecht derzeit feste Zinssätze vorschreibt. Dagegen werden die Berechnungen von Pflichtteilen und Erbquoten zu aktualisieren sein.
Für Bewertungen stehen Ihnen die Spezialisten von HPW unter Leitung von Dr. Boris Heller, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, gern zur Verfügung. Für die rechtlichen Gestaltungen ist Rechtsanwalt Markus Conrad gern Ihr Ansprechpartner.