Grundsteuer – Diese Feststellung geht (fast) alle an!

Ein besonderes Projekt, das all diejenigen betrifft, die Grundstücke besitzen, ist in diesem Jahr die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Die Grundsteuer ist die verlässlichste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Da ihre Wertgrundlage in der Vergangenheit zuletzt auf den 1.1.1964 ermittelt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2018 entschieden: Hier muss der Gesetzgeber aktualisieren und reformieren! Konkret soll die Grundsteuer durch die nun beginnende Umsetzung der Grundsteuerreform in 2021 auf eine neue Grundlage gestellt werden: Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbaurechts muss auf den 1.1.2022 sein(e) Grundstück(e) neu bewerten lassen. Schätzungen zufolge sind mindestens 36 Millionen Grundstücke betroffen. Der bisherige Einheitswert wird ab 2025 durch den neuen Grundsteuerwert abgelöst.

Auf den Stichtag 1.1.2022 wird daher für alle Grundstücke in Deutschland ein Grundsteuerwert oder aber eine Steuerbefreiung für die Grundsteuer festgestellt. Grundlage für diese Feststellungen sind vom Eigentümer – auch von gemeinnützigen Eigentümern – je Grundstück einzureichende, digitale Steuererklärungen oder Aufstellungen. Die Finanzverwaltung wird die Erklärungsabgabe ab dem 1.7.2022 eröffnen, die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen wird als Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht. Fristende für die Abgabe ist nach aktueller Planung der 31.10.2022.

HPW stellt IT-Lösung bereit

Unser Angebot, um Sie professionell zu unterstützen: Wir bereiten gegenwärtig die erforderlichen Maßnahmen vor, um die anstehenden Arbeiten für Sie so effizient wie möglich zu gestalten. Wir werden Ihnen schon in Kürze ein IT-Tool zur einfachen und schnellen Übermittlung der für die Steuererklärung erforderlichen Angaben bereit stellen können. Daneben halten wir einen Erfassungsbogen für diese Daten bereit, den sie alternativ zu unserer IT-Lösung verwenden können. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an, gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung Ihres Grundsteuerwertes.

 

Autor: Christian Nagel, Karlheinz Meschede