Neuerungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs)

Zum 01.01.2024 wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ein öffentliches Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingeführt.
Nicht jede GbR muss sich verpflichtend in dieses neue Gesellschaftsregister eintragen lassen, die Eintragung der GbR ist jedoch zukünftig Voraussetzung, wenn für die GbR in anderen öffentlichen Registern Rechte eingetragen oder geändert werden sollen.
Will eine GbR zukünftig also Immobilien erwerben, veräußern oder belasten, hat vorab eine Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister zu erfolgen, bevor die Rechtsänderung im Grundbuch eingetragen werden kann. Entsprechendes gilt für eine GbR, die Beteiligungen an einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft erwerben oder veräußern will (beispielsweise GmbH-Geschäftsanteile oder eine Kommanditbeteiligung) und die Eintragung dieser Rechtsänderung im Handelsregister.
Sofern Immobilieneigentum oder Gesellschaftsbeteiligungen von der GbR einfach unverändert (weiter) gehalten werden sollen, besteht keine Eintragungspflicht.
In das Gesellschaftsregister werden Angaben zum Namen und zum Sitz der Gesellschaft sowie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnort eines jeden Gesellschafters eingetragen. Die Eintragung erfolgt auf Grundlage einer von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnenden und notariell zu beglaubigenden Anmeldung.
Nach Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister führt diese den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder auch verkürzt „eGbR“. Die eingetragene GbR ist zudem verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu hinterlegen.
Wir empfehlen betroffenen Gesellschaftern, schon rechtzeitig vor einer angestrebten Rechtsänderung (z.B. vor Grundstückserwerb oder GmbH-Beteiligungserwerb) eine Eintragung in das Gesellschaftsregister zu veranlassen. Gerne können Sie sich bezüglich der Anmeldung zum Gesellschaftsregister an unsere Notare wenden.

Markus Conrad