Verschärfung der Vorlagefristen für Verrechnungspreisdokumentationen nach Gesetzesnovellierungen

Mit Verkündung am 28.12.2022 im BGBl I S. 2730 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten zuvor diesem Gesetz zur „DAC 7“-Umsetzung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts zugestimmt, das zu erheblichen Verschärfungen der Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit steuerlichen Verrechnungspreisen führt. Die Frist zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen beträgt ab 2025 für alle Geschäftsvorfälle nur noch 30 Tage ab Prüfungsanordnung oder ab jederzeit möglicher gesonderter Vorlageanforderung. Die Dokumentation ist fortan vollumfänglich vorzulegen. Dadurch entstehen, neben erhöhtem Aufwand, auch weitere Herausforderungen in der Praxis für viele Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen.

Faktisch werden sich die von der Verpflichtung zur Aufstellung einer Verrechnungspreisdokumentation betroffenen Unternehmen nunmehr bereits bei Abgabe ihrer Steuererklärung mit dieser beschäftigen müssen. Da es künftig verfahrensrechtlich zudem zulässig ist,  dass Anforderungen außerhalb der Außenprüfung erfolgen können  (§ 90 Abs. 4 AO n.F.) kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verrechnungspreisdokumentationen zukünftig auch außerhalb von Außenprüfungen vermehrt angefragt werden bzw. die Anforderungsvoraussetzung zumindest getestet wird. Der Aufwand von Verrechnungspreisdokumentationen für die betroffenen Unternehmen wird voraussichtlich auch deshalb steigen, weil die Änderungen in § 90 Abs. 3 AO n.F. einer effizienten Prüfung eher hinderlich als förderlich erscheinen.

Da die Gesetzesreform zur Folge hat, dass Verrechnungspreisdokumentationen zukünftig laufend zu erstellen und den Steuererklärungen beizulegen sind, empfehlen wir, diese (neuen bzw. zusätzlichen) Anforderungen in die Abläufe im Zuge der Bearbeitung der Verrechnungspreise im Unternehmen einzupflegen. Dazu haben Sie bis 2025 Zeit, ihre Prozesse so weit anzupassen, dass die verschärften Mitwirkungspflichten zeitnah erfüllt werden können. Folglich steigen die Anforderungen an das operative und interne Verrechnungspreismanagement an.

Um die bestehenden und die darüber hinaus gestiegenen Anforderungen bis 2025 erfüllen zu können, stehen wir Ihnen mit unserem steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Rat zur Seite und können Ihnen, mit unserem Internet-basierten IT-Tool „AIBIDIA“ zudem eine hocheffiziente Lösung für europa- bzw. weltweit operierende Unternehmen bereitstellen und zur individuellen Nutzung anbieten. Wir unterstützen Sie bei der Einführung in die Systemumgebung und beraten fachlich die steuerlichen Themen mit konkreten Lösungsvorschlägen für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie gerne unsere Ansprechpartner WP StB Christian Nagel und WP StB Niklas Kuntschner an.

Autoren: Christian Nagel, Niklas Kuntschner