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Medienrecht bei HPW

Rechtssicher, inklusiv, zukunftsfähig

Künstliche Intelligenz und barrierefreie digitale Angebote sind längst keine Vision mehr, sondern Teil einer zukunftsgerichteten Unternehmensstrategie. Doch mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-KI-Verordnung (KI-VO) wächst der regulatorische Rahmen – und damit der Handlungsbedarf.
Denn klar ist: Die Zahl der Vorschriften für digitale Angebote nimmt weiter zu.

Female hands pressing keys of laptop keypad while sitting in front of display

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Chance für Alle

Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei bereitgestellt werden. Besonders relevant sind Online-Angebote, über die Verbraucher unmittelbar Leistungen buchen oder erwerben können – etwa Online-Shops.
Was genau unter „elektronischer Dienstleistung“ fällt, ist gesetzlich geregelt, in der Praxis aber häufig klärungsbedürftig.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.

Male photographer working over computer at desk

KI-Verordnung (KI-VO)

Ab dem 2. August 2026 gilt: KI-generierte Inhalte, die realistisch wirken und täuschen können – sogenannte Deepfakes –, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Der Begriff „Deepfake“ wird weit ausgelegt. Auch scheinbar harmlose generierte Bilder können betroffen sein, wenn sie den Eindruck echter Inhalte erwecken.
Zwar bleibt noch Zeit bis zum Inkrafttreten, doch angesichts der wachsenden Bedeutung von KI im Unternehmensalltag und der zunehmenden Unübersichtlichkeit der Regulierung empfiehlt es sich, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu prüfen und strategisch abzusichern.
Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes sind möglich.

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HPW Quick-Check – schnell, kompetent, individuell

HPW begleitet Sie durch beide Gesetzeswelten – als beratender und prüfender Partner:

  • BFSG: Anwendbarkeit, Ausnahmen & Umsetzung:
    Wir prüfen, ob Ihr Online-Angebot unter das BFSG fällt und ob Ausnahmen – etwa wegen unverhältnismäßiger Belastung (§ 17 BFSG) – greifen. Ist Barrierefreiheit herzustellen, begleiten wir Sie mit konkreten, rechtssicheren Handlungsempfehlungen.
    Auf Wunsch stellen wir auch praxisnahe Checklisten, Formulierungshilfen und unterstützende Materialien zur Verfügung.
  • KI-VO: Deepfakes und Kennzeichnungspflichten:
    Wir bewerten, ob Ihre KI-generierten Medien kennzeichnungspflichtig sind, zeigen Grenzen auf und helfen bei der rechtssicheren Gestaltung von Hinweisen. Dabei berücksichtigen wir, ob die Inhalte überhaupt als „täuschend echt“ einzustufen sind.
  • Dokumentation & Nachweisführung:
    Ob Ausnahmeantrag, Risikoabschätzung oder Konformitätsbestätigung – wir dokumentieren Ihre Maßnahmen so, dass sie im Streitfall belastbar sind. Auf Wunsch erstellen wir eine anwaltliche Stellungnahme zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden oder Geschäftspartnern.

Gerne beraten wir Sie persönlich.