Concept of world population, main world problems
Nachhaltigkeit bei HPW

Nachhaltigkeit als Zukunftsaufgabe – und als Prüfauftrag

Nachhaltigkeit ist mehr als ein Trend – sie ist eine unternehmerische Verantwortung und zunehmend eine regulatorische Verpflichtung. Der Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft fordert Unternehmen heraus, eröffnet aber auch neue Chancen. Wer sich strategisch mit Nachhaltigkeitskriterien auseinandersetzt, stärkt seine Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

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Mit unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wassermann Audit GmbH begleiten wir Unternehmen auf diesem Weg. Unsere nach berufsständigen Vorgaben qualifizierten Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte stellen sicher, dass Berichterstattung nicht nur den regulatorischen Anforderungen entspricht, sondern auch Transparenz schafft und Vertrauen stärkt.

Ob Green Deal, ESG-Reporting oder Wesentlichkeitsanalyse – wir prüfen Nachhaltigkeitsberichte mit der gleichen Präzision, mit der wir Jahresabschlüsse testieren. Denn Nachhaltigkeit braucht Verlässlichkeit.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung – Pflicht und Chance zugleich

Die Anforderungen an Unternehmen wachsen: Durch den Green Deal der EU und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind immer mehr Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte gehen weit über Umweltaspekte hinaus – sie umfassen soziale Verantwortung, Unternehmensführung und zahlreiche wirtschaftliche Kennzahlen.

Während diese regulatorischen Vorgaben eine Herausforderung darstellen, bieten sie auch eine Chance: Transparenz schafft Vertrauen – bei Investoren, Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Ein geprüfter Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als eine Pflicht – er ist ein strategisches Instrument, um verantwortungsbewusstes Handeln sichtbar zu machen.

Business team hands at work with financial reports and a tablet

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – mit der gleichen Sorgfalt wie Finanzberichte

Mit unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wassermann Audigt GmbH verfügen wir über Wirtschaftsprüfer, die die Voraussetzungen erfüllen, als berufsständig registrierte Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zugelassen zu werden, sobald die gesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung den gesetzlichen Anforderungen entspricht – und über die reine Pflicht hinaus echten Mehrwert bietet.

Unsere Prüfung umfasst unter anderem:

Prüfung der Datenqualität: Sind die Angaben vollständig, korrekt und konsistent?
Nachvollziehbarkeit und Wesentlichkeit: Sind die berichteten Themen für das Unternehmen und seine Stakeholder relevant und inhaltlich zutreffend?
Übereinstimmung mit gängigen Standards: Entspricht der Bericht den Vorgaben der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) oder der VSME (Voluntary SME Standard)?
Risiko- und Chancenbewertung: Welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und wie werden sie im Bericht adressiert?

Social distancing concept. Physical contamination, infected people.

Nachhaltigkeit strategisch verankern – wir unterstützen Sie dabei

Nachhaltigkeit endet nicht mit einem Bericht – sie muss ins Unternehmen hineinwachsen. Wir beraten Unternehmen dabei, nachhaltige Prozesse zu entwickeln, Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Gemeinsam schaffen wir eine Grundlage, die regulatorischen Anforderungen standhält und zugleich ein glaubwürdiges Zeichen für Verantwortung setzt.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie in der nachhaltigen Transformation unterstützen können.

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EU plant Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregeln

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, EU-Vorschriften zu vereinfachen und den Zugang zu Finanzinstrumenten zu erleichtern. Durch diese Reformen sollen jährlich Verwaltungskosten von etwa 6,3 Milliarden Euro eingespart und zusätzliche Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisiert werden.

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Umsetzungsfrist der CSRD-Richtlinie verlängert

Die Schwelle für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU sinkt auf Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern ab 2027, während die Umsetzungsfrist verlängert und die Berichtsstandards vereinfacht werden. Die finalen Details, insbesondere zur genauen Definition großer Unternehmen, werden bis Oktober 2025 erwartet.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die kommende Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht ab 2027 vor – alle Details und Fristen finden Sie in unserem verlinkten Artikel.