BMF veröffentlicht Referentenentwurf für Inflationsausgleichsgesetz

Das BMF hat am 08.09.2022 den Referentenentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) veröffentlicht. Mit der Novellierung sollen die aufgrund der sog. kalten Progression entstehenden Steuererhöhungen reduziert werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 soll durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags nach den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts angepasst werden.
  • Der Kinderfreibetrag für die Jahre 2023 und 2024 soll entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 01.01.2023 angehoben werden.
  • Der Kinderfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag für das Jahr 2022 sollen rückwirkend erhöht werden.

Bitte beachten Sie: Das Inflationsausgleichsgesetz ist nicht zu verwechseln mit dem geplanten dritten Entlastungspaket.