Bundesrat kippt Entlastungsprämie: 1.000-Euro-Sonderzahlung vorerst gestoppt

Die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat hat der bereits vom Bundestag beschlossenen Regelung nach den aktuellen Berichten nicht zugestimmt, sodass die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung zunächst nicht in Kraft treten kann.

Geplant war, Arbeitgebern zu ermöglichen, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Voraussetzung sollte sein, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und nicht etwa durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Die Regelung war bis zum 30. Juni 2027 befristet vorgesehen.

Was die Entlastungsprämie vorsah

Die Entlastungsprämie war Teil eines politischen Maßnahmenpakets, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten unterstützt werden sollten. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben öffentlich als Möglichkeit dargestellt, Beschäftigte schnell und unbürokratisch zu entlasten.

Der Bundestag hatte die Rechtsgrundlage am 24. April 2026 beschlossen. Für das Inkrafttreten war jedoch zusätzlich die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Warum der Widerstand so groß war

Bereits vor der Bundesratssitzung hatte sich deutlicher Widerstand aus Teilen der Wirtschaft und aus Verbänden formiert. Kritiker bemängelten vor allem, dass die Entlastung zwar Beschäftigten zugutekommen sollte, die Finanzierung aber im Ergebnis bei den Arbeitgebern gelegen hätte.

Zusätzlich wurde kritisiert, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Regelung womöglich gar nicht profitiert hätten, weil die Zahlung freiwillig ausgestaltet war. Gerade in wirtschaftlich angespannten Branchen bestand daher die Sorge, dass die Prämie zu Ungleichbehandlungen innerhalb der Belegschaften und zu zusätzlichem Druck auf Unternehmen führen könnte.

Was die Entscheidung jetzt bedeutet

Mit der verweigerten Zustimmung des Bundesrats fehlt der Entlastungsprämie zunächst die rechtliche Grundlage. Arbeitgeber können die geplante Steuerbefreiung damit aktuell nicht wirksam für eine solche Sonderzahlung nutzen.

Für Beschäftigte bedeutet das vor allem eines: Die erwartete 1.000-Euro-Entlastung kommt vorerst nicht in der vorgesehenen Form. Ob das Vorhaben überarbeitet, in den Vermittlungsausschuss gegeben oder durch ein anderes Modell ersetzt wird, ist nach derzeitigem Stand offen.

Für Arbeitgeber jetzt wichtig

Unternehmen sollten derzeit keine steuerfreie Auszahlung mit Verweis auf die gescheiterte Entlastungsprämie vornehmen. Fachinformationen hatten bereits vorab darauf hingewiesen, dass vor dem endgültigen Inkrafttreten ausgezahlte Beträge nicht unter die geplante Steuerbefreiung fallen würden.

Wer Beschäftigte dennoch unterstützen möchte, sollte vor einer Auszahlung prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage dies aktuell möglich ist. Denn ohne wirksame gesetzliche Regelung drohen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken.

Stand: 8. Mai 2026. Dieser Beitrag gibt den aktuellen Stand nach der Entscheidung des Bundesrats wieder.