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Richtig vorbereiten

CSRD und ESRS kommen.

Alles über die erweiterten Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Unsicherheiten und Herausforderungen durch ESRS und SCRD, wie sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können und welche Vorteile die Kooperation mit dem Go.Sustain. ESG-Consulting-Network bietet.

Deutscher Mittelstand sieht erweiterten Nachhaltigkeitsberichtspflichten entgegen

CSRD/ESRS? In Unternehmen herrscht vielfach Unsicherheit bezüglich der Verbindlichkeit, der konkreten Anforderungen und der effizienten Prozessgestaltung, die mit den neuen Nachhaltigkeitsberichtpflichten verbunden sind. Christian Nagel, Partner bei hpw und Ingo Schwarz, Senior Partner im Go.Sustain. ESG-Consulting-Network greifen hierzu wichtige Aspekte auf: Im folgenden Beitrag stellen sie die Vorteile der vereinbarten Kooperation dar, die eine effiziente ESRS-Readiness für Mandanten zum Ziel hat.

Christian Nagel: Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist ein Teil des EU Green Deal und wird häufig als Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnet. Allerdings stellt sie als sogenannte Änderungsrichtlinie eher eine bedeutende Weiterentwicklung bestehender Regelungen dar, die den Grundstein für eine umfassendere und strukturiertere Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Themen in Unternehmen legt. Unternehmen haben danach über Umwelt-, Sozial- und Mitarbeiteraspekte sowie das Respektieren der Menschenrechte als auch die Korruptionsbekämpfung zu berichten, die ihre gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen.
Im Kern ersetzt die CSRD die EU-Bilanzrichtlinie über die Nichtfinanzielle Berichterstattung( NFRD). Diese Richtlinie definiert bisher die Grundlagen für die Finanzberichterstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Die CSRD erweitert diese Vorschriften nun um Nachhaltigkeitsaspekte und stellt beide Welten – finanzielle und nichtfinanzielle Aspekte – gleichberechtigt nebeneinander. Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen wird dadurch zum Thema des Bilanzrechts. Damit will die EU die Transparenz, Vergleichbarkeit und Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen erhöhen.

Ingo Schwarz: Das ist eine einschneidende Veränderung. Finanzberichterstattung und Lagebericht sind mit teils über Jahrzehnte erprobten Abläufen verbunden. Jetzt zieht die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einem deutlich breiteren Themenspektrum vergleichsweise ad hoc ein. Es knirscht in den Unternehmen. Denn mit der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland auf etwa 15.000 Unternehmen erheblich ausgeweitet. Darüber hinaus ist eine der zentralen Neuerungen die Einführung verbindlicher ESG-Rechnungslegungsstandards, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards müssen von allen betroffenen Unternehmen erstmals angewendet werden. Für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 25 Millionen Euro Bilanzsumme gilt das ab dem Berichtsjahr, das nach dem 1. Januar 2025 beginnt, sobald zwei der drei genannten Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren zutreffen.

Christian Nagel: Die CSRD verpflichtet den Nachhaltigkeitsbericht innerhalb des Lageberichts darzustellen. Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst die folgenden Inhalte: Allgemeine Angaben (ESRS 2), Umwelt- , Sozial- und Governance-Informationen. In diesem Kontext ist wichtig zu wissen, dass die Berichte, die nach den neuen ESRS erstellt werden, zusätzlich ab dem ersten Berichtsjahr 2025 in 2026 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen. Diese Prüfpflicht beginnt jedoch zunächst mit einer begrenzten Prüfungssicherheit, auch limited assurance genannt. Das bedeutet, dass der Prüfer eine moderate Sicherheit über die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben gibt.

Ingo Schwarz: Neben diesen Anforderungen kommt auf die Unternehmen zu, dass ab dem Geschäftsjahr 2026 die Berichte dann maschinenlesbar sein müssen, was im Rahmen des European Single Electronic Format (ESEF) umgesetzt wird. Dieses Format wird bereits seit 2020 für kapitalmarktorientierte Unternehmen eingesetzt. Der erste maschinenlesbare Bericht wird dann im Jahr 2027 fällig sein. Das soll die Analyse und Vergleichbarkeit der Daten auf europäischer Ebene erleichtern. Unternehmen werden bezüglich ihrer Nachhaltigkeits-Performance gläsern, und das ist ein recht scharfes Schwert besonders bezüglich neuer Kundenerwartungen. Wir raten deshalb seit Jahren dazu, ESG-Berichterstattung nicht als bloße Compliance-Übung zu betrachten, sondern die Chancen zur eigenen Angebotsoptimierung darin zu sehen.

Christian Nagel: In Deutschland muss die durch die CSRD geänderte Bilanzrichtlinie noch in nationales Recht überführt werden. Das geschieht im Rahmen eines sogenannten Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, abgekürzt CSRD-RUG. Dies ist notwendig, damit die neuen Regelungen auch hierzulande rechtlich verbindlich werden und Unternehmen entsprechend handeln können. Der Prozess ist allerdings verzögert und die für den Juli vorgesehene Verabschiedung seitens des Parlaments steht noch aus. Das führt zu Diskussionen über die Realisierbarkeit vor dem engen Zeithorizont und trägt leider zur zusätzlichen Verunsicherung auf Unternehmensseite bei. Fakt ist, dass die Europäische Direktive gilt und in Deutschland die Umsetzung aussteht. Ist es für die Unternehmen sinnvoll, deshalb abzuwarten, bis rechtliche Klarheit besteht? Die Antwort ist: Eher nein, denn die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der CSRD in nationales Recht zwar einen gewissen Spielraum, der jedoch durch die Vorgaben der EU sehr begrenzt ist. Ist es daher richtig, Ingo, dass wir also im Grunde wissen, was erforderlich wird?

Ingo Schwarz: Ja, und insbesondere die Berichtsstandards – also die ESRS – sind bekannt und werden somit wohl zur Anwendung kommen. Damit allein haben Unternehmen eine umfassende Aufgabe zu bewältigen, die ganz kurz mit drei Kernaufgaben beschrieben werden können: Wesentlichkeitsanalyse, Datenmanagement mit Identifikation der Gaps, Anpassen der Managementprozesse und -strukturen.

Christian Nagel: Welche dieser drei Kernaufgaben kommt für den Einstieg der Unternehmen in die Vorbereitung auf die ESG-Berichterstattung besondere Bedeutung zu?

Ingo Schwarz: Einen Schwerpunkt bildetin der Praxis die „Doppelte Wesentlichkeit“ von Nachhaltigkeitsaspekten. In den Nachhaltigkeitsbericht sollen Angaben aufgenommen werden, die für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens bzw. Konzerns erforderlich sind. Die zwei Blickrichtungen berücksichtigen die sogenannten Impacts des Unternehmens aus der Inside-out-Sicht sowie die Chancen und Risiken aus der Outside-in-Perspektive. Dabei reicht es aus, dass ein Aspekt aus einer der Perspektiven als wesentlich identifiziert wird, um berichtsrelevant zu werden.

Christian Nagel: Und es wird klar, dass finanzielle Chancen und Risiken, die von ESG-Themen ausgehen, bislang selten durch das Risikomanagement im Unternehmen berücksichtigt wurden wie z.B. wie wirken sich heiße Sommer auf meine Produktionsprozesse aus, wie Starkregenereignisse auf meine Lieferkette, wie CO2-Preise auf meine Investitionsplanung? Aber auch: Wie ist mein Impact als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt und welche Risiken ergeben sich aus dem Fachkräftemangel? Dieser neue Ansatz im Risikomanagement stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung.

 

Ingo Schwarz: Genau. Der Prozess zur Identifikation der wesentlichen Themen des Unternehmens ist dabei recht deutlich abgesteckt und nicht trivial. Unternehmen, die hier noch keine Erfahrung gesammelt haben, empfehlen wir eine Prozessbegleitung durch Experten, die in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer – also prüfungsnah – den Prozess steuern und Ergebnisse erzeugen, die der WP regelkonform überprüfen kann. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse definieren entscheidend die nachfolgende Prozesskette und den inhaltlichen Themenkreis, über den zu berichten ist.

Christian Nagel: Das Zauberwort lautet hier „Wesentlichkeitsvorbehalt“. Nur über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte (Impacts – Risks – Opportunities, IROs) ist zu berichten und der damit erforderliche Prozess vom Strategiebezug über Policies, Messkennzahlen, Maßnahmen, Ziele und deren Ergebnisse zu managen. Wer eine robuste Wesentlichkeitsanalyse durchführt, profitiert in der Folge nicht nur von einer ESG-Performance-Steigerung, sondern auch von einem in der Regel weit geringerem Berichtsumfang als den häufig kolportierten knapp 1.200 Datenpunkten, die die ESRS in der Taxonomie Verordnung in Gänze umfassen. Damit wäre auch der zweite der drei von Dir erwähnten Punkte angesprochen: das Datenmanagement.
Bei aller konzisen Fokussierung auf das Wesentliche werden Daten in größerem Umfang im Unternehmen über alle konsolidierten Geschäftseinheiten zu sammeln und aufzubereiten sein. Das erfordert aus unserer Sicht ein effizientes Datenmanagement, mittelfristig eventuell unterstützt von einer geeigneten Software. Die Entscheidung hierzu ist aber sicher nicht der Startpunkt, sondern ergibt sich aus der individuellen Unternehmenssituation. Der dritte Punkt ist dann der Aufbau von internen Ressourcen und Verantwortlichkeiten. Hier müssen Prozesse aufgesetzt, gesteuert und zu Ergebnissen geführt werden, über die in einem CSRD-konformen Bericht jährlich zu berichten ist.

Ingo Schwarz: Dies zu koordinieren, ist ein komplexes Unterfangen. Unser Angebot besteht darin, in einer Dreiecksbeziehung aus Mandanten, Wirtschaftsprüfer und ESG-Berater eine optimale Ausgangssituation zu schaffen, um effiziente Prozessfortschritte zu erzielen. Es gilt nun wirklich, keine Zeit mehr zu verlieren und Umwege zu vermeiden. Berater und Mandant erzielen Ergebnisse, die in einem prüfungsnahen Prozess auf CSRD-Konformität abgestimmt sind. Der Prüfer bewahrt selbstverständlich seine Unabhängigkeit. Wir verbinden damit eine ideale Voraussetzung zur angestrebten ESRS-Readiness.

Christian Nagel: Wir haben uns auch deshalb für den beschriebenen Ansatz entschieden, da das Go.Sustain. Network seit mehr als zehn Jahren Unternehmen in der nachhaltigen Unternehmensentwicklung begleitet. Das Reporting nach internationalen Berichtsstandards ist deshalb kein Neuland, und unsere Mandanten können aus dem fundierten Background sowie aus erprobten Prozessen ihre Vorteile ziehen. Last but not least stellen wir bei hpw ab 2025 als registrierte Nachhaltigkeitsberichtsprüfer im Berufsstand die Prüfungsqualität sicher.