Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, EU-Vorschriften zu vereinfachen und den Zugang zu Finanzinstrumenten zu erleichtern. Durch diese Reformen sollen jährlich Verwaltungskosten von etwa 6,3 Milliarden Euro eingespart und zusätzliche Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisiert werden.
Kernpunkte der Reformen:
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Fokus auf Großunternehmen: Etwa 80 Prozent der Unternehmen werden von den Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ausgenommen. Dadurch konzentrieren sich die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen, die wahrscheinlich die größten Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben.
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Entlastung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung werden von vielen Berichtspflichten befreit, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
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Verschiebung von Berichtspflichten: Unternehmen, die derzeit unter die CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig wären, erhalten eine Fristverlängerung um zwei Jahre bis 2028.
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Anpassung der EU-Taxonomie: Die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie werden auf die größten Unternehmen beschränkt. Gleichzeitig bleibt es anderen großen Unternehmen freigestellt, freiwillig zu berichten. Dies soll zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtern.
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Flexibilisierung der Berichterstattung: Unternehmen können künftig über Tätigkeiten berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen. Dies fördert einen schrittweisen ökologischen Wandel und unterstützt den Übergang zur Nachhaltigkeit.
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Finanzielle Wesentlichkeitsschwelle: Eine neue Schwelle für die finanzielle Wesentlichkeit in der Taxonomie-Berichterstattung wird eingeführt, um den Aufwand zu reduzieren.
Diese Reformen unterstreichen das Bestreben der EU, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele nicht aus den Augen zu verlieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die konkreten Änderungen informieren, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen und ihre Berichterstattungsprozesse entsprechend anzupassen.