Die KfW öffnet ab dem 16. Dezember 2025 ein befristetes Förderfenster für Neubauprojekte im Effizienzhaus-55-Standard (EH 55) mit 100% erneuerbaren Energien, um den Bauüberhang abzubauen. Dieses Programm ist in das bestehende „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Produkt 297/298) integriert und wird im Windhundverfahren vergeben, wobei frühe Anträge die besten Konditionen sichern.
Förderbedingungen
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die den EH-55-Standard erfüllen, keine fossilen Energieträger nutzen und bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen (Bau darf noch nicht begonnen haben). Pro Wohneinheit stehen bis zu 100.000 € zinsverbilligter Kredit (max. 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung) zur Verfügung; Kommunen erhalten 5% Zuschuss. Keine Kostenobergrenzen nach PLZ existieren, und der energetische Anspruch ist milder als bei höheren Standards wie EH 40.
Voraussetzungen und Ablauf
Anträge erfolgen vor Baubeginn über Hausbanken; Verträge (Liefer-/Leistungs-/Kaufverträge) dürfen erst ab 16.12.2025 abgeschlossen werden, „erster Spatenstich“ ebenfalls. Das Volumen beträgt 800 Mio. € und ist limitiert, ohne Rechtsanspruch. Detaillierte Bedingungen und Zinsen werden ab Förderstart auf kfw.de/297 etc. veröffentlicht.
Gerne beraten wir Sie weitergehend, kommen Sie auf die Ihnen bekannten Ansprechpartner zu.