Die Koalitionsfraktionen haben am 3.6.2025 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in den Bundestag eingebracht. Am 4.6.2025 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf gleichen Inhalts beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen und Innovationen zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken:
- Eine Maßnahme ist die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die als ‚Investitions-Booster‘ bezeichnet wird (§ 7 Abs. 2 EStG-E). Diese Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt werden.
- Ab dem 1.1.2028 ist eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 vorgesehen (§ 23 Abs. 1 KStG-E).
- Der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne soll in drei Stufen gesenkt werden: auf 27 % (VZ 2028/2029), auf 26 % (VZ 2030/2031) und schließlich auf 25 % ab dem VZ 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E).
- Eine weitere Maßnahme ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E neu).
- Die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen soll auf 100.000 € angehoben werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E).
- Das Forschungszulagengesetz soll ausgeweitet werden (§ 3 FZulG-E), um zusätzliche Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen.