Das EU-Parlament hat im Eilverfahren eine Verschiebung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten für Unternehmen beschlossen. Der Vorschlag „Stop the Clock“ soll Unternehmen von Verwaltungsaufwand entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies wurde notwendig, da die bisherige Regelung viele Unternehmen übermäßig belastet hatte.
Ein zentraler Punkt ist die Begrenzung des Anwendungsbereichs der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, einem Umsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. €. Dies würde 80% der bisher verpflichteten Unternehmen ausnehmen.
Grundsätzlich wird der Schritt allseits begrüßt, da er einen bedeutenden Bürokratieabbau zeigt. Gleichzeitig verschafft die Verschiebung den Mitgliedstaaten Zeit zur Anpassung nationaler Gesetze und ermöglicht dem Gesetzgeber, Vereinfachungen zu verhandeln. Es bleibt jedoch kritisch, dass Unternehmen sich bereits vorbereitet hatten, nur um nun vor einer unnötigen Rücknahme zu stehen. Es wird sich nun zeigen müssen, ob die EU durch eine vollständige Verabschiedung des Omnibus 1-Vorschlags die Gelegenheit nutzt, die Entlastung von Berichtspflichten für die Unternehmen in dem angedachten Umfang zu vollziehen. Rechts- und Planungssicherheit stehen für viele Unternehmen nach der Verschiebung nunmehr an erster Stelle.