Die anwaltliche Tätigkeit von Frau Saha konzentriert sich auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite. Sie ist hierbei kompetente Ansprechpartnerin etwa zu Vertragsgestaltungen, Abmahnungen, Kündigungen sowie zu kollektivarbeitsrechtlichen Themen und durchsetzungsstarke Interessenvertreterin bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht.
Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist neben der allgemeinen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Interessenvertretung die erbrechtliche Beratung, sowohl bzgl. lebzeitiger Gestaltungen als auch bei der Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie z.B. von Pflichtteilsansprüchen. Sie verfügt zudem über eine besondere Expertise bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften unter komplexen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen.