Das Kindergeld beträgt momentan 259 € pro Kind und Monat und ist eine der wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat nun einen Gesetzesentwurf für die antragslose Auszahlung von Kindergeld auf den Weg gebracht, der mittlerweile vom Bundestag gebilligt wurde. Demnach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kinds automatisch ausgezahlt werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine zweistufige Einführung vor:
- In der ersten Stufe soll das Kindergeld ab dem Frühjahr 2027 ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, da die Familienkassen bekannte Daten aus der
Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden können. - In der zweiten Stufe soll das Verfahren ab Ende 2027 auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds sollen dann unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.
Die neuen Regelungen sollen nur gelten, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgeht. Damit sollen ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.
Hinweis: Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass durch die automatisierte Auszahlung pro Jahr ca. 300.000 Erstanträge entfallen werden.