Grundsteuer: BFH ermöglicht Überprüfung zu hoher Grundsteuerwerte

Hausbesitzer können gerichtlich überprüfen lassen, ob der von der Finanzbehörde festgesetzte Grundsteuerwert ihres Grundstücks zu hoch angesetzt ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei aktuellen Beschlüssen.

Hintergrund ist die reformierte Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland erhoben wird. Der Grundsteuerwert ist dabei ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Steuerhöhe. In den beiden streitigen Fällen kam der II. Senat des BFH zu dem Ergebnis, dass die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwerte „deutlich zu hoch“ waren. Dies bedeutet, dass die Werte um mehr als 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert der Grundstücke lagen.

Die Kläger hatten in ihren Eilverfahren beim Finanzgericht beantragt, die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide auszusetzen. Das Finanzgericht hatte dem stattgegeben, und der BFH bestätigte diese Entscheidungen nun.

Recht auf Überprüfung

Der BFH betonte in seinen Beschlüssen, dass es für Hausbesitzer zwar zumutbar sei, dass bei der massenhaften Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform auch pauschalisiert und typisiert werde. Jedoch müsse den Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Hilfe von Gutachten einen geringeren Wert ihrer Immobilie als den angesetzten nachzuweisen.

Diese Möglichkeit sieht das Gesetz in den streitigen Fällen nicht vor. Nach Auffassung des BFH ist dies jedoch verfassungswidrig.

Keine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit

Der BFH nahm in seinen Beschlüssen allerdings keine Stellung zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuergesetze. Diese Frage ist weiterhin offen und wird voraussichtlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.

Auswirkungen auf die Praxis

Die Entscheidungen des BFH haben zur Folge, dass Immobilieneigentümer, die der Meinung sind, dass der Grundsteuerwert ihres Grundstücks zu hoch angesetzt ist, die Möglichkeit zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ihrer Grundstücke haben müssen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die vom BFH aufgestellten Grundsätze nur für die Fälle gelten, in denen das sogenannte „Bundesmodell“ zur Anwendung kommt. Dieses Modell wird in elf Bundesländern (u.a. in Nordrhein-Westfalen) angewendet, in den anderen fünf Bundesländern gelten abweichende Regelungen.

Fazit

Die Entscheidungen des BFH sind ein wichtiger Teilerfolg für Immobilieneigentümer. Sie stärken die Rechte der Eigentümer und können dabei helfen, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung des BFH auf die Umsetzung der neuen Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern auswirken wird.

Gerne beraten wir Sie dazu.