Nachzahlungszinsen in Altfällen: Zinsen von 6 % pro Jahr dürfen nicht im Billigkeitswege erlassen werden
Steuererstattungen und -nachzahlungen müssen nach den Regelungen der Abgabenordnung verzinst werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres...